© Pn. Sandra Kopmann

Friedhof

Der Mensch ist erst wirklich tot,
wenn niemand mehr an ihn denkt.

Bertold Brecht 

Der Friedhof unserer Kirchengemeinde

Der Friedhof liegt mitten im Ort zwischen Kirche und Schule.
Die Trauerfeiern finden in der Regel in der Kirche, gelegentlich auch in der Aussegnungshalle statt. Anschließend zieht der Trauerzug zum Friedhof.

Friedhofsbüro

Für die Beratung vor und im Bestattungsfall sowie für alles, was den Friedhof betrifft (z.B. Ablauf und Verlängerung der Liegezeit von Gräbern, Lob und Kritik, Gebühren und -bescheide) ist unsere Friedhofssekretärin Ute Schiermeyer zuständig. Sie ist mittwochs zwischen 9 und 11 Uhr telefonisch und persönlich im Büro erreichbar.
Ute Schiermeyer

Friedhofswärterin und Friedhofssekretärin

friedhofsverwaltung.nordwohlde@evlka.de
04249 329


Grabarten auf dem Nordwohlder Friedhof

Reihengrabstätten für Särge und Urnen: 
Reihengrabstätten werden im Todesfall der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.

Wahlgrabstätten für Särge und Urnen:
Wahlgrabstätten werden mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben. Die Dauer des Nutzungsrechts beträgt 30 Jahre, vom Tage der Verleihung an gerechnet.

Rasenreihengrabstätten für Särge und Urnen:
Rasenreihengrabstätten sind in Rasen eingebettete Grabstellen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung eines Sarges oder einer Urne vergeben werden. An Rasenreihengrabstätten werden keine Gestaltungsrechte – gleich welcher Art – verliehen. Die Aufstellung individueller Grabzeichen, insbesondere Grabmale, Grabkreuze, Einfassungen oder sonstige Kennzeichnungen sowie Grabschmuck jeglicher Art sind auf Rasenreihengrabstätten nicht gestattet. Der Vor- und Zuname sowie die Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen werden von der Friedhofsverwaltung an einem zentralen Gedenkstein angebracht.

Baumreihengrabstätten für Urnen (neu):
An Baumreihengrabstätten werden keine Gestaltungsrechte – gleich welcher Art – verliehen. Die Aufstellung individueller Grabzeichen, insbesondere Grabmale, Grabkreuze, Einfassungen oder sonstige Kennzeichnungen sowie Grabschmuck jeglicher Art sind auf Baumreihengrabstätten nicht gestattet. Der Vor- und Zuname sowie die Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen werden von der Friedhofsverwaltung auf einem Gedenkstein angebracht. Die laufende Pflege der Baumreihengrabstätte erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Soweit sich nicht aus der Friedhofsordnung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengrabstätten auch für Baumreihengrabstätten.

Pfad der Erinnerung

Demnächst entsteht auf unserem Friedhof der "Pfad der Erinnerung". Hier finden alte, besondere Grabsteine ihren Platz.
Bilder folgen, sobald dieses Projekt umgesetzt wird/ist.


Noch Fragen? Dann melden Sie sich bei:
Ute Schiermeyer

Friedhofswärterin und Friedhofssekretärin

friedhofsverwaltung.nordwohlde@evlka.de
04249 329